Maskenpflicht im Blühenden Barock und im Märchengarten

Maskenpflicht im Blühenden Barock und im Märchengarten

Ab Samstag 24.10.2020 gilt eine generelle Maskenpflicht beim Besuch des Blühenden Barock und des Märchengartens.

Aufgrund rasant steigender Corona-Infektionszahlen gilt ab Samstag 24.10.2020 im gesamten Gelände des Blühenden Barock und im Märchengarten eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Alltagsmaske"). Sogenannte Gesichtsvisiere sind keine Alternative zur Maske! Dies wurde in Abstimmung mit der Stadt Ludwigsburg und dem Land Baden-Württemberg festgelegt.

Die Infektionsgefahr im Freien ist zwar laut RKI wesentlich geringer als in geschlossenen Räumen, aber die Verantwortlichen des Blühenden Barock wollen nichts unversucht lassen, auch ihren Teil zur Eindämmung bzw. nicht weiteren Ausbreitung des Corona-Virus beizutragen.

Die Maskenpflicht gilt für Erwachsene und für Kinder ab 6 Jahren. Wie allgemein üblich kann zum Verzehr von Speisen in der Gastronomie die Maske abgenommen werden. Auf dem Weg zum Tisch oder etwas zur Toilette gilt aber dennoch die Maskenpflicht, d.h. erst wer am Tisch sitzt kann die Maske abnehmen.

Die Maskenpflicht gilt auch für die Mitarbeiter des Blühenden Barock oder beispielsweise der Kürbisausstellung oder Gastronomie, sofern sie nicht in entsprechendem Abstand zu den Besuchern tätig sind oder entsprechende andere Schutzvorkehrungen getroffen sind.

Diese Maskenpflicht gilt bis auf weiteren, also auch bei der abendlichen Ausstellung "'Leuchtende Traumpfade', die am 31.10.2020 beginnt.

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